Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für alle Angebote, Reservierungen und Verträge hinsichtlich aller Unterkünfte und Stellplätze sowie anderer Einrichtungen, die von den nachstehenden EuroParcs Ferienparks vermietet werden: Als Verwender dieser AGB werden sie nachstehend einheitlich gemeinsam als EuroParcs Ferienparks und im jeweiligen Vertragsverhältnis jeweils einzeln als „Vermieter“ bezeichnet. Auf Vertragsebene des jeweiligen Vermieters können zusätzliche Vertragsbedingungen vertraglich vereinbart werden, diese werden zur Klarstellung als „Parkbedingungen“ bezeichnet. Diese zusätzlichen Parkbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, ergänzend zu den vorliegenden AGB. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den zusätzlichen Parkbedingungen des jeweiligen Vermieters gehen die zusätzlichen Parkbedingungen diesen AGB vor.

1.2 In diesen AGB wird mit dem Begriff „Mieter“ diejenige Person bezeichnet, die mit dem Vermieter einen Vertrag über die vorübergehende Vermietung/Nutzung einer Unterkunft bzw. eines Campingplatzes zu Erholungs- und Urlaubszwecken schließt. Mit dem Begriff „Nutzer“ werden diejenigen Personen bezeichnet, die sich gemeinsam mit dem Mieter in der Unterkunft aufhalten.

1.3 Der Vertrag wird zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Vermieter, der im Angebot und in der Buchungsbestätigung genannt ist, geschlossen. Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Mieter auf etwaige eigene Geschäftsbedingungen oder auf andere AGB verweist. Der Vermieter weist alle AGB, auf die der Mieter verweist oder die vom Mieter verwendet werden, ab.

1.4 Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.

Reservierungen (Buchungsanfragen)

2.1 Der Vermieter bearbeitet ausschließlich Reservierungen, d.h. Buchungsanfragen von Personen ab 18 Jahren. Reservierungen durch Personen unter dieser Altersgrenze sind somit unbeachtlich und werden nicht bearbeitet.

2.2 Der Vermieter behält sich das Recht vor, individuelle Buchungsanfragen, insbesondere aber nicht ausschließlich von Gruppen oder Aufenthalte, die nicht zu Erholungs- und Urlaubszwecken dienen, ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. besondere vertragliche Bedingungen daran zu stellen.

2.3 Mit der Vornahme der Reservierung bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. An das Angebot ist der Kunde 14 Tage gebunden.

2.4 Ist der Mieter innerhalb von 14 Tagen nach Vornahme der Reservierung nicht im Besitz einer schriftlichen Auftragsbestätigung inklusive Rechnung, so hat der Mieter unverzüglich Kontakt mit der Reservierungsabteilung aufzunehmen, andernfalls ist eine Berufung auf die Reservierung ausgeschlossen.

2.5 Der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter Zugang zu der Auftragsbestätigung bekommen hat, zustande. Der Mieter hat die Buchungsbestätigung und die Rechnung sofort nach dem Zugang auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Unrichtigkeiten sind dem Vermieter unverzüglich, aber auf jeden Fall innerhalb von 8 Tagen, mitzuteilen.

2.6 Der Vertrag bezieht sich auf die Miete einer Unterkunft bzw. eines Stellplatzes bzw. anderer Einrichtungen zu Erholungs- und Urlaubszwecken. Diese Nutzung ist ihrer Art nach von kurzer Dauer und Geschäftsgrundlage des Vertrages.

2.7 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei sämtlichen Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss besteht.

Änderungen des Vertrages (Umbuchungen)

3.1 Möchte der Mieter nach dem Zustandekommen des Vertrages Änderungen im Vertrag vornehmen, so ist der Vermieter nicht verpflichtet, diesen zuzustimmen. Ist eine Änderung des Vertrages möglich und nimmt der Vermieter diese auf Wunsch des Kunden vor, kann der Vermieter die Kosten der Änderungen zusätzlich zu den u.U. erhöhten Kosten der geänderten Leistungen in Rechnung stellen.

Ersatzpersonen

4.1 Es ist dem Mieter und den anderen Nutzern der Mietsache nicht gestattet ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vermieter in Textform, die Unterkunft bzw. den Stellplatz anderen als den im Vertrag genannten Personen zur Nutzung zu gestatten.

4.2 Haben der Mieter und der Vermieter ausdrücklich vereinbart, dass der ursprüngliche Mieter bzw. ein oder mehrere Nutzer durch Ersatzpersonen ersetzt werden, so haftet der Mieter gesamtschuldnerisch mit den Ersatzpersonen gegenüber dem Vermieter für die Zahlung des noch zu zahlenden Mietrestbetrages, der Änderungskosten (siehe Artikel 3.1) und der etwaigen zusätzlichen Kosten als Folge des Wechsels der Mieter bzw. Nutzer sowie etwaiger Stornierungskosten.

Preise

5.1 Der Mieter hat dem Vermieter den vereinbarten Mietpreis zu zahlen, wie dieser in der schriftlichen Buchungsbestätigung / Rechnung der Reservierung genannt wird.

5.2 Nachträgliche Preisnachlässe, Sonderangebote oder Gutscheineinlösungen können nicht in Anspruch genommen werden.

5.3 Es ist nicht möglich, verschiedene Rabatte zu kombinieren.

5.4 Rabattaktionen gelten grundsätzlich nicht für Buchungen mit einem Aufenthalt von länger als drei Wochen. Für alle Aktionen gelten Aktionsbedingungen.

Mehrkosten

6.1 Die Preise enthalten das Entgelt für die Nutzung des Mietobjekts inklusive eines normalen Energie- und Wasserverbrauchs und, soweit in der Beschreibung angegeben, eine Endreinigungspauschale. Wenn kein normaler Energie- und Wasserverbrauch enthalten ist, sondern eine Abrechnung nach Verbrauch erfolgt, wird auf diesen Umstand in der Beschreibung des Vermieters hingewiesen. Alle zusätzlichen Nebenkosten (wie z.B. Heizung) sowie örtliche Kurtaxen etc. müssen vom Mieter getragen werden. Diese Kosten werden in der Preisliste beschrieben. Der vom Mieter zu zahlende Gesamtbetrag wird als der „Gesamtpreis“ bezeichnet.

Zahlungen

7.1 Für alle Verträge gilt, dass 30 % des Gesamtpreises sofort nach Zugang der Buchungsbestätigung an die angegebene Kontonummer des Vermieters zur Zahlung fällig ist. Die verbleibende Restzahlung in Höhe von 70 % ist bis spätestens 6 Wochen vor der Ankunft zu zahlen. Bei Vertragsabschlüssen innerhalb von 6 Wochen vor der Ankunft ist der Gesamtpreis sofort nach Zugang der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.

7.2 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der dem Mieter in Rechnung gestellten Beträge ist der Mieter sofort nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. Soweit der Vermieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Mieters gegeben ist und hat der Mieter den Zahlungsverzug zu vertreten, besteht ohne vollständige Bezahlung der fälligen Beträge kein Anspruch auf Vertragserfüllung. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Mieter mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 12 dieser Vertragsbedingungen zu belasten

7.3 Der Vermieter gilt stets als berechtigt, fällige Forderungen gegen den Mieter mit vom Mieter geleisteten Zahlungen zu verrechnen.

Ankunft und Abreise

8.1 Sofern nichts anderes vereinbart wird, kann die gemietete Unterkunft ab 16:00 Uhr des vereinbarten und in der Buchungsbestätigung genannten Ankunftstages bezogen werden und ist die Unterkunft an dem vereinbarten und in der Buchungsbestätigung genannten Tag der Abreise vor 10:00 Uhr zu verlassen.

Sofern nichts anderes individuell oder in den Parkbedingungen des Vermieters vereinbart wird, gilt für einen Stellplatz, dass der Mieter seinen Stellplatz ab 13:00 Uhr des vereinbarten und in der Buchungsbestätigung genannten Ankunftstages beziehen kann und dass der Mieter den Stellplatz an dem vereinbarten Tag der Abreise vor 12:00 Uhr freizumachen hat.

8.2 Möchte der Mieter den Vertrag mit dem Vermieter länger als die vereinbarte Dauer fortsetzen und erklärt sich der Vermieter damit einverstanden, so ist der Vermieter immer berechtigt, eine Ersatzunterkunft/einen Ersatzstellplatz zuzuweisen, ohne dass sich hierfür Ansprüche für den Mieter ergeben.

8.3 Wird die Nutzung der Unterkunft bzw. des Stellplatzes bzw. der anderen Einrichtung früher als an dem vereinbarten und in der Reservierungsbestätigung genannten Datum beendet, so hat der Mieter kein Recht auf Rückerstattung (eines Teils) des Mietpreises bzw. der Kosten.

Haustiere

9.1 Abhängig von der Unterkunft bzw. dem Stellplatz lässt der Vermieter nach ausdrücklicher Vereinbarung höchstens 1 oder 2 Haustiere des Mieters oder der Nutzer zu. Möchten der Mieter bzw. andere Nutzer Haustiere mitbringen, so hat der Mieter das bei der Reservierung direkt anzufragen. Gestattet der Vermieter dem Mieter Haustiere ausdrücklich, kann der Vermieter dem Mieter einen Zuschlag berechnen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Haustiere im Park – ohne Angabe von Gründen – zu verweigern. In einigen Typen der Unterkünfte und in einigen Bereichen der Parks und Campingplätzes sind Haustiere grundsätzlich nicht erlaubt.

9.2 Haustiere dürfen nicht zu Gewässern, Schwimmbädern, Restaurants, überdachten Zentraleinrichtungen und anderen öffentlichen Einrichtungen im Park mitgenommen werden, sofern vor Ort nichts anderes angegeben wird. Haustiere sind außerhalb der Unterkunft an der Leine zu führen. Anweisungen vor Ort sind zu befolgen. Haustiere dürfen die übrigen Gäste nicht belästigen.

9.3 Ein Hundekorb ist mitzubringen und ein Flohhalsband für Hunde/Katzen, das ständig angelegt ist, ist Pflicht.

9.4 Werden Haustiere während der gesamten Mietzeit in einem Käfig gehalten, so ist das bei der Reservierung auch anzuzeigen. Der Vermieter kann auf die Erhebung eines Zuschlags verzichten.

9.5 Haustiere von Besuchern sind nur nach ausdrückliche Genehmigung und nur gegen Zahlung erlaubt, sofern die Höchstanzahl an Haustieren nicht überschritten wird.

9.6 Für die Einreise von Tieren in Länder innerhalb der EU gilt, dass sie im Besitz eines Heimtierausweises nach europäischem Muster (seit 3. Juli 2004) sind. Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein und Identifizierung durch Mikrochip oder Tätowierung ist Pflicht. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass er über die richtigen und am Zielort erforderlichen Reisedokumente für Haustiere verfügt.

Nutzung der Unterkunft; Haftung des Mieters und der Nutzer

10.1 Der Mieter und die mitreisenden Nutzer haften gesamtschuldnerisch für eine ordnungsgemäße Nutzung der Unterkunft bzw. des Stellplatzes und der mietvermieteten Gegenstände sowie für ihr ordnungsgemäßes Verhalten sowohl im Bereich der gemieteten Unterkunft bzw. des Stellplatzes als auch im übrigen Parkgelände und für eine ordnungsgemäße Nutzung der Unterkunft bzw. des Stellplatzes und der darin befindlichen Geräte.

10.2 Öffentliche Trunkenheit und Drogenkonsum sind im gesamten Parkgelände des Vermieters nicht gestattet.

10.3 Darüber hinaus haften Mieter und die Nutzer stets gesamtschuldnerisch für Schäden durch Bruch bzw. Verlust bzw. Beschädigung des Inventars bzw. der Unterkunft. Dies gilt auch bei falscher Nutzung bzw. unsachgemäßem Zurücklassen einschließlich aber nicht beschränkt auf übermäßige Verschmutzung der Unterkunft bzw. des Stellplatzes. Etwaige Schäden haben der Mieter bzw. die Nutzer dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und sofort vor Ort zu ersetzen, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass ein Verschulden an dem Entstehen der Schäden nicht ihm selbst, den Nutzern oder einem Mitglied seiner Gesellschaft anzulasten ist.

10.4 Verursachen der Mieter oder die Nutzer oder Besucher des Mieters oder der Nutzer Belästigungen irgendwelcher Art, oder verhalten sie sich in solchem Maße vertragswidrig, dass die sofortige Aufhebung der Vertrages gerechtfertigt ist, so ist der Vermieter berechtigt, mit sofortiger Wirkung den Vertrag zu kündigen. Es handelt sich grundsätzlich um Belästigung bzw. um Fehlverhalten, wenn andere Gäste im Park oder Mitarbeiter des Parks diese Belästigung oder dieses Fehlverhalten als solche/solches qualifizieren. Wird aufgrund von Belästigung bzw. Fehlverhalten der Vertrag gekündigt, so gilt Ziffer 14.3 entsprechend.

10.5 In allen Fällen, in denen das in Bezug auf den vom Vermieter gebotenen Service erforderlich (z.B. Reinigung, Reparatur) ist, ist es dem Vermieter gestattet, die Unterkunft ohne vorherige Zustimmung des Mieters oder Nutzers zu betreten. In einem solchen Fall kann das Betreten ohne Anwesenheit des Mieters oder Nutzers erfolgen.

10.6 Das Aufladen von Elektroautos ist ausschließlich an den dazu vorgesehenen Ladeplätzen gestattet. Es ist ausdrücklich nicht gestattet, solche Fahrzeuge mit der Stromversorgung der Unterkunft aufzuladen.

10.7 Das Rauchen in der Unterkunft ist nicht gestattet. Wird dieser Bestimmung zuwidergehandelt, so können zusätzliche Kosten zur professionellen Reinigung berechnet werden.

Kaution

11.1 Der Vermieter ist berechtigt, zu Beginn des Aufenthalts eine Kaution vom Mieter zu verlangen.

11.2 Die Kaution dient zur Sicherung von Schäden und sonstigen vertraglichen oder deliktischen Ansprüchen des Vermieters, die dem Vermieter im Falle der Nichterfüllung der seitens des Mieters und der Nutzer bestehenden Verpflichtungen entstehen können.

11.3 Für den Fall, dass die Kaution nicht unverzüglich geleistet wird, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter bzw. den anderen Nutzern den Zutritt zu verweigern und die Nutzung der Unterkunft bzw. des Stellplatzes zu verweigern.

11.4 Ist der Mieter mit der Zahlung der Kaution in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag nach Mahnung mit Fristsetzung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

11.5 Die Kaution oder ihr etwaiger Restbetrag wird nach Verrechnung der Forderungen (Schäden an dem Inventar/der Unterkunft bzw. sonstige Kosten) des Vermieters gegen den Mieter bzw. die Nutzer zurückgezahlt. Etwaige darüberhinausgehende Ansprüche auf Schadensersatz werden durch diese Rückzahlung ausdrücklich nicht aufgegeben.

Stornierungskosten

12.1 Im Falle der Stornierung einer Reservierung sind Stornierungskosten zu entrichten. Diese Beträge sind bei einem Rücktritt bis drei Monate vor dem Ankunftstag 15%, zwischen zwei und drei Monaten vor dem Ankunftstag 50%, zwischen einem und zwei Monaten vor dem Ankunftstag 75%, bei Stornierung bis zu einem Monat vor dem Ankunftstag 90% und bei einem Rücktritt am Ankunftstag 95% des Gesamtpreises.

12.2 Ist der Mieter innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Datum ohne weitere Benachrichtigung nicht eingetroffen, so wird dies als Rücktritt behandelt.

12.3 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, dass dem Vermieter überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die vom Vermieter geforderte Pauschale.

Höhere Gewalt und Änderungen; Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien

13.1 Falls der Vermieter durch höhere Gewalt nicht bzw. vorübergehend nicht in der Lage ist, den Vertrag ganz oder teilweise durchzuführen, legt er dem Mieter innerhalb von 14 Tagen, nachdem er über die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung unterrichtet worden ist, einen Änderungsvorschlag (für eine andere Unterkunft, eine andere Frist, einen anderen Ort etc.) vor.

13.2 Höhere Gewalt seitens des Vermieters besteht, wenn die Durchführung des Vertrages ganz oder teilweise, vorübergehend oder nicht durch Umstände verhindert wird, die außerhalb des Willens des Vermieters gelegen sind, einschließlich aber nicht ausschließlich Kriegsgefahr, Personalstreiks, Blockaden, Feuer, Überschwemmungen und andere Störungen oder Ereignisse.

13.3 Der Mieter ist berechtigt, den Änderungsvorschlag abzulehnen. Lehnt der Mieter den Änderungsvorschlag ab, so hat der Mieter diese Ablehnung (abhängig vom Anfangsdatum der Miete spätestens) innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Änderungsvorschlags mitzuteilen. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Der Vermieter erstattet dem Mieter bereits geleistete Zahlungen auf den Mietpreis. Der Vermieter ist darüber hinaus nicht zum Ersatz irgendwelcher Schäden verpflichtet.

13.4 Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

a) Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Vermieter stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

b) Der Mieter erklärt sich auch im Namen der Nutzer einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von EuroParcs und dem Vermieter bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Vermieter unverzüglich zu verständigen.

Kündigung

14.1 Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn im Falle einer Reservierung die persönlichen Daten des Mieters bzw. anderer Nutzer in erheblicher Weise unvollständig bzw. falsch angegeben werden.

14.2. Eine Kündigung ist auch aus den in Ziffer 10.4. genannten Gründen statthaft.

14.3. Im Falle einer Kündigung nach den vorstehenden Vereinbarungen behält der Vermieter den Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der Vermieter aus einer anderweitigen Belegung der Unterkunft oder des Stellplatzes erlangt.

Beschränkung der Haftung

15.1 Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, resultieren, ist auf den dreifachen Gesamtpreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der Vermieter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

15.2. Die deliktische Haftung des Vermieters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Gesamtpreis beschränkt.

15.3 Im Übrigen beschränken EuroParcs und der Vermieter im gesetzlich zulässigen Rahmen ihre Haftung auf die in diesem Artikel 15 genannten Arten und Weisen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Diebstahl (einschließlich Diebstahl aus Bungalowsafes und Schwimmbadschließfächern), Verlust oder Schäden von oder an Sachen bzw. an Personen, gleich welcher Art, während oder infolge eines Aufenthalts in einem unserer Parks bzw. der Miete/Nutzung der Unterkunft bzw. des Stellplatzes bzw. anderer Einrichtungen des Vermieters, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Mitarbeiter.

15.4 Die Haftung für Schäden, die einen Verlust der Urlaubsfreude oder Betriebsunterbrechungs- und andere Folgeschäden umfassen, ist unter allen Umständen ausgeschlossen. Weiter haftet der Vermieter auf keinen Fall für Schäden, für die aufgrund einer Reise- bzw. einer Reiserücktrittsversicherung oder irgendwelcher anderen Versicherung ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.

15.5 Der Vermieter haftet nicht für Störungen in der Dienstleistung oder für Mängel bei von Dritten erbrachten Dienstleistungen oder an gelieferten Sachen.

15.6 Die Haftung aufgrund unerlaubter Handlung beschränkt sich auf jeden Fall auf einen Höchstbetrag von € 75.000, – im Falle von Personenschäden pro Gast pro Aufenthalt und die Haftung für Sachschäden beschränkt sich auf jeden Fall auf einen Höchstbetrag von € 1.500, – pro Mieter/Nutzer pro Aufenthalt.

15.7 Der Mieter stellt den Vermieter auf erstes Anfordern frei von allen Ansprüche in Bezug auf Schäden von Dritten, die ursächlich durch Handlungen oder Unterlassungen des Mieters selbst, der Nutzer, Begleitpersonen oder anderen Dritten sind, die sich mit Zustimmung des Mieters im Park aufhalten, entstanden sind.

Beschwerden

16.1 Trotz der Sorgfalt und Mühe des Vermieters kann der Mieter der Ansicht sein, dass er eine berechtigte Beschwerde über die Unterkunft hat. Der Mieter hat diese Beschwerde zunächst vor Ort und sofort nach deren Eintreten oder Entdeckung der Rezeption des Parks, in dem die Unterkunft gelegen ist, mitzuteilen. Sollte die Beschwerde nicht zur Zufriedenheit des Mieters abgewickelt werden, so hat der Mieter unter Androhung der Verwirkung eines jeden Anspruchs spätestens innerhalb eines Monats nach der Abreise aus der Unterkunft weitere Schritte zu veranlassen.

16.2 Beschwerden können auch in Textform mit dem Formular auf der Webseite eingereicht werden auf https://www.europarcs.de/kontakt-und-fragen.

Anwendbares Recht

17.1 Auf den Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter findet das Deutsche Recht Anwendung.

Reisedokumente

18.1 Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass er über die gültigen und an seinem Zielort erforderlichen Reisedokumente verfügt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Folgen, die sich daraus ergeben, dass der Mieter nicht über die richtigen Reisedokumente verfügt.

Datenschutz

19.1 Der Vermieter behandelt alle ihm erteilten oder bekannt gewordenen personenbezogenen Daten immer gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Vermieter leitet die personenbezogenen Daten der Mieter und Nutzer nicht an Dritte weiter mit Ausnahme der Datenverarbeitung durch Europarks gemäß einem Vertrag mit EuroParcs. Der Vermieter verwendet die Daten selbst (und ausschließlich), um Sie über wichtige Neuigkeiten über den Park und interessante Angebote bzw. Arrangements zu informieren.

19.2 Auf Anforderung des Mieters wird der Vermieter die Daten des Mieters in dem Fall, dass die Daten zum Beispiel sachlich falsch sind, korrigieren, ergänzen, löschen oder sperren. Das hat womöglich zur Folge, dass der Mieter die Dienstleistungen des Vermieters bzw. einen Teil der Dienstleistungen des Vermieters nicht länger in Anspruch nehmen kann. Für eine Erläuterung des in diesem Absatz genannten Inhalts und der Information über Ihre weiteren Rechte verweisen wir Sie auf unsere Datenschutzerklärung.

19.3 Legt der Mieter keinen Wert auf Zusendung interessanter Informationen oder Angebote, so teilt der Mieter dies dem Vermieter bitte per E-Mail an kundenservice@europarcsresorts.de oder durch Verwendung des Kontaktformulars mit. Wenn Sie sich vom elektronischen Newsletter abmelden möchten, benutzen Sie bitte den Link am Ende eines jeden elektronischen Newsletters.

Allgemeines

20.1 Offensichtliche Druck- und Satzfehler binden den Vermieter nicht.

20.2 EuroParcs und der Vermieter weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder EuroParcs noch der Vermieter derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser AGB für EuroParcs oder den Vermieter verpflichtend würde, wird der Mieter hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.

Mit diesen AGB sind alle früher veröffentlichten Mietbedingungen aufgehoben.